In nicht demokratischen Staaten wurden Demonstrationen im vergangenen Jahrhundert teilweise blutig niedergeschlagen; so etwa am 17. Juni 1953 in der DDR oder auf dem Platz des himmlischen Friedens 1989 in China. Um sicherzustellen, dass derartige Ereignisse in einem demokratischen Land wie der Bundesrepublik Deutschland nicht passieren können, gibt es entsprechende Regeln und Gesetze, die die Rechte der Demonstranten zu schützen.
Das Demonstrationsrecht, auch Versammlungsfreiheit genannt, ist in Deutschland ein für alle Deutschen geltendes Grundrecht, das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist. Genauer eingegrenzt, bedeutet das Demonstrationsrecht das Recht, eine Versammlung auch ohne vorherige Anmeldung bei einer Behörde oder anderen Instanz einzuberufen, solange sie friedlich bleibt und keine Waffen zugegen sind.
Jedoch gilt dieses Recht nicht uneingeschränkt: Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, können durch Gesetze beschränkt werden - auch diese Einschränkung findet sich im o.g. Artikel im Grundgesetz. So besteht z.B. eine Anmeldepflicht, d.h. eine Demonstration, die unter freiem Himmel stattfindet, muss bei der verantwortlichen Versammlungsbehörde 48 Stunden vor Bekanntgabe mitgeteilt werden. Jedoch bedeutet die Anmeldepflicht keine Erlaubnispflicht - die Versammlung muss nach der Anmeldung nicht genehmigt werden, damit sie stattfinden darf. Eine Ausnahme von dieser Regel ist eine Versammlung, die unmittelbar die öffentliche Sicherheit gefährdet.
Auch Demonstrationen werden allgemein als Versammlungen angesehen; dies sind laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts Zusammenkünfte von mehreren Personen, deren Ziel es ist, gemeinsam Themen zu erörtern und auch kundzugeben, um an der öffentlichen Meinungsbildung teilzuhaben.
Wichtig ist während Demonstrationen auch, dass trotz Demonstrationsrecht weiterhin auch andere Regeln und Gesetze gelten, unter anderem das Vermummungsverbot, das es Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken und somit die Feststellung der Identität zu verhindern, etwas, das z.B. durch Sturmhauben geschehen kann.
Weiterhin kann das Grundrecht der Versammlungsfreiheit vom Versammlungsgesetz eingeschränkt werden; unter anderem können Parteien, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden, keine öffentliche Veranstaltung einberufen oder an ihnen teilnehmen.
Demonstrationen müssen also erst einmal genehmigt werden, bevor diese stattfinden dürfen. Diskussionen zu diesem Thema kamen in den letzten Jahren immer wieder bei einer bestimmten rechtsradikalen Partei auf. Die in Deutschland begangenen Demonstrationen sind zumeist friedlich. Geht es um Politik, kann es gerade zwischen rechten und linken Parteien, schon einmal zu Unruhen kommen. Für Hansa Badarmaturen gibt es sicher keine Demonstrationen. Allerdings darf dazu erwähnt werden, dass Demonstrationen regelmäßig von Gewerkschaften stattfinden. Gerade die IG-Metall ist bekannt für Demonstrationen der Mitglieder.
Wie gut, dass es in diesem unserem Lande so etwas, wie das Demonstrationsrecht gibt. Aber mal ehrlich: bringt es tatsächlich bei jedem entsprechenden Event den gewünschten Erfolg? Vielleicht sollte manch' Einer stattdessen lieber dem Friseur des Vertrauens einen Besuch abstatten, und durch ein neues Hairstyling für gute Laune und ein besseres Wohlgefühl sorgen. Da sieht man(n) bzw. frau wenigstens ein Resultat.... Eine Trockenhaube sowie eine verwöhnende Haarkur tragen außerdem mit Sicherheit ihr Übriges zu einem gelungenen Tag bei...!